Berlin (dpo) - Die CDU will sich endlich ihrer Verantwortung stellen: Nach den Rekordfluten in weiten Teilen Deutschlands hat die Partei erklärt,...
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Berlin (dpo) - Die CDU will sich endlich ihrer Verantwortung stellen: Nach den Rekordfluten in weiten Teilen Deutschlands hat die Partei erklärt,...
Der EuGH steht vor einer wichtigen Entscheidung. Schon vor zwei Jahren reichte Polen eine Nichtigkeitsklage gegen die Urheberrechtsreform der EU ein. Nun rückt die Entscheidung näher und der Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verkündete seinen Schlussantrag. Seiner Meinung nach ist Art. 17 der neuen Urheberrechts-Richtlinie mit der Meinungsfreiheit vereinbar und ein Overblocking durch Sharing-Dienste nicht zu befürchten. Er empfiehlt deshalb Polens Klage abzuweisen. Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union (EU) ist schon seit jeher umstritten. Am 15. April 2019 wurde sie allerdings durch den Ministerrat der EU beschlossen und muss deshalb zwingend von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Der strittigste Punkt ist mithin…
Der Beitrag Polens Klage gegen Artikel 17: Droht Uploadfiltern jetzt das Aus vor dem EuGH? erschien zuerst auf WBS LAW.
Wieder hält ein Hackerangriff die Verbraucher in Atem: dieses Mal konnten Unbekannte Zugriff auf diverse Daten des Unternehmens Spread Group, zu dem auch die bekannte Marke Spreadshirt gehört, erlangen. Betroffene – egal, ob Kunden, Mitarbeiter oder externe Dienstleister – haben ein Auskunftsrecht und Chancen auf Schadensersatz. Mit unserem kostenlosen Schreiben können Sie überprüfen, ob auch Sie betroffen sind und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Die Kanzlei WBS berät Sie gerne zu Ihren nächsten rechtlichen Schritten. 2021 scheint das Jahr der Datenlecks zu sein. Kurz nach dem großen LinkedIn-Skandal und dem Klarna-Datenleck ist nun das Leipziger Unternehmen Spread Group in das Visier…
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Ahrweiler (dpo) - Echte Flutwelle oder Wasser-Hysterie? Eine wachsende Gruppe von Hochwasserleugnern weigert sich, die aktuellen Überflutungen in...
In einem aktuellen Fall äußert sich der BGH zum Auskunfts- und Kopieanspruch nach Art. 15 DSGVO. Der Umfang des Anspruchs ist wohl eine der strittigsten Fragen der DSGVO. Der BGH hat nun im Fall eines Versicherungsnehmers entschieden, dass der Anspruch sehr weitreichend ist. WBS hilft Betroffenen der großen Datenleaks von Facebook, Klarna, LinkedIn und Spreadshirt ihren Auskunftsanspruch gelten zu machen. Ein Versicherungsnehmer, der 1997 einen Vertrag über eine Lebensversicherung schloss, verlangte Datenauskunft von seinem Versicherungsunternehmen. Ursprünglich auf Grundlage des § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ab 2018 dann nach Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Versicherung kam dem Auskunftsersuchen zwar immer nach,…
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