Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 402 Gäste und keine Mitglieder online
Der BGH verhandelt am 13. Juli 2021 in einem weiteren VW-Verfahren (VI ZR 1118/20). Das Verfahren hat die Frage zum Gegenstand, ob die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen die VW AG bereits mit Schluss des Jahres 2015 begann und ob sie durch die Erhebung der Musterfeststellungsklage zum OLG Braunschweig sowie die vorübergehende Anmeldung der klägerischen Ansprüche zu deren Klageregister zeitweise gehemmt wurde. Der Kläger erwarb im September 2013 einen gebrauchten VW Tiguan, der mit einem Dieselmotor vom Typ EA189 (EU5) ausgestattet ist. Der beklagte Fahrzeughersteller erklärte im September 2015 in einer Ad-hoc-Mitteilung, dass bei weltweit rund elf Millionen…
Der Beitrag Verjährungsfrist von Ansprüchen: BGH verhandelt erneut im VW-Abgasskandal erschien zuerst auf WBS LAW.
In der vergangenen Woche haben 373.000 Menschen in den USA Antrag auf Arbeitslosenhilfe gestellt. Das entspricht einem Anstieg von 2.000 gegenüber...
London (dpo) - Berechtigter Elfer oder schamlose Schwalbe?
Weitere Abgaben bei den ETFs GLD und SLV gegenüber Vorwoche, aber der von „Wall Street Silver“ empfohlen Silber-Fonds erhält weiteren Zulauf.
Der...