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Ein Leser hat uns auf eine Merkwürdigkeit in den COVID-Daten des Landes Sachsen-Anhalts aufmerksam gemacht. Wir laden unsere Leser ein, bei der Aufklärung mitzuwirken. Beginnen wir mit den...Online-Händler, die mit Kontingentangaben in ihrem Online-Shop werben, müssen sicherstellen, dass die Angaben aktuell und richtig sind. Das entschied das OLG Rostock Anfang des Jahres. Wer potentiellen Kunden den Eindruck vermittle, es seien nur noch wenige Artikel auf Lager, um so die Kaufentscheidung zu beeinflussen, müsse dafür sorgen, dass die Angabe auch den Tatsachen entspricht. Daher seien Anbieter verpflichtet, den Warenvorrat in Echtzeit abzubilden. Wer eine Playstation 5 ergattern will, kennt das Problem: Weiterhin ist es schwierig, an eine PS5 zu kommen. Wegen der extrem hohen Nachfrage nach Konsolen sind Nachlieferungen bei Online-Händlern zumeist innerhalb weniger Minuten komplett ausverkauft. Immer…
Der Beitrag OLG Rostock: Warenverfügbarkeit in Online-Shops muss in Echtzeit angegeben werden erschien zuerst auf WBS LAW.
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An der Hochschule Wismar findet keine Diskriminierung statt. Ungeimpfte werden markiert, isoliert, separiert, aber eben nicht diskriminiert. Wir berichten den erstaunlichen Denkschaden, der dies...In den USA stiegen die Einzelhandelsumsätze im August um 0,7 Prozent gegenüber Vormonat.
Der Beitrag US-Einzelhandel: August-Umsätze besser als...
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Berlin (dpo) - Was hat Armin Laschet da nur angerichtet? Nach Angaben der Gesundheitsämter haben bundesweit bis zu zwei Millionen Kinder damit...
Der Freiheitsentzug erfolgt in kleinen Schritten: Es ist der tägliche Angriff der kleinen Schritte: Sie werden doch nicht dagegen sein, die Alten und Kranken zu schützen! Sie werden doch ein paar...Der Begriff “Oktoberfest” ist ab sofort als Marke ein geschützter Begriff. Das hat das EUIPO nach fünf Jahren Prüfung bestätigt. Deutschlands bekanntestes Volksfest ist damit seit dem 31. August 2021 zunächst bis 2026 als EU-Marke geschützt. Ob der Begriff “Oktoberfest” als Marke eingetragen werden kann, war lange streitig. Grund dafür war, dass der Begriff als zu allgemein galt. Bereits vor einigen Jahren wurde das “Oktoberfest“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schon einmal abgelehnt, da der Begriff allein nicht schutzfähig sei. Ein weiterer Versuch der Markeneintragung in den Nizza-Klassen 35, 41, 45 (Anmeldetag 29.03.2018) wurde erneut nicht eingetragen und die…
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