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Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE ist einem DSGVO-Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen vorerst knapp entgangen. Die Bußgeldsumme in Millionenhöhe brach bisher alle Rekorde. Das Landgericht Berlin erklärte den Bußgeldbescheid jedoch wegen „gravierender Mängel“ für unwirksam. Nun kann innerhalb einer Woche Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt werden. Es handelt sich um die höchste Bußgeldsumme, die jemals in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzrecht verhängt wurde. Vorerst konnte sich die Berliner Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen SE jedoch erfolgreich dagegen wehren. Das Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro war im Herbst 2019 von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BInBDI),…
Der Beitrag LG Berlin zu Deutsche Wohnen: DSGVO-Bußgeldbescheid über 14,5 Millionen Euro unwirksam erschien zuerst auf WBS LAW.
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