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Nach den Kursverlusten der Vorwoche könnte sich beim Goldpreis kurzfristig eine Bodenbildung einstellen. Zumindest sind das die Signale vom...
AstraZeneca, BioNTech, Moderna, Novovax… Wie soll man da als Laie noch durchblicken? Doch verzagen Sie nicht! Der Postillon hat in Zusammenarbeit...
Darf ich am Steuer einen Taschenrechner bedienen? Nein, dem hat der BGH nun ganz klar einen Riegel vorgeschoben. Genauso wie bei einer Benutzung des Handys am Lenkrad, droht ein Bußgeld. Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Entscheidung erhalten Sie hier. Dass man am Steuer kein Handy benutzen darf, hat sich mittlerweile als Erkenntnis durchgesetzt. Doch wie sieht dies mit einem Taschenrechner aus? Ein Immobilienmakler, der im Auto während der Fahrt einen Taschenrechner benutzte, weil er die Provision eines bevorstehenden Kundentermins ausrechnen wollte, wurde erwischt und sollte ein Bußgeld zahlen. In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung wertete der Bundesgerichtshof die Nutzung des…
Der Beitrag Aktueller BGH-Beschluss: Taschenrechner wie Handy am Steuer verboten! erschien zuerst auf WBS LAW.
Kümmernitztal (dpo) - Schwere Panne bei der NASA: Aufgrund eines Berechnungsfehlers ist die Mars-Sonde Perserverance am Montag nicht wie geplant...
Das Aufgeld für Silber- und Goldmünzen zur Geldanlage ist in dieser Woche noch einmal angestiegen. Beim Krügerrand beträgt der Aufschlag auf den...
Seit Dezember gilt das Anti-Abmahngesetz. Unter anderem wird danach der fliegende Gerichtsstand bei Verstößen im Netz eingeschränkt. Das LG Düsseldorf hatte zuvor versucht, diese Neuregelung zu umgehen. Dieser Auffassung ist das OLG Düsseldorf nun jedoch entschieden entgegengetreten. Gegen Wettbewerbsverstöße im Internet und anderen Telemedien kann nicht mehr bundesweit im Rahmen des „fliegenden Gerichtsstands“ vorgegangen werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Beschluss deutlich gemacht (OLG Düsseldorf, Az. 20 W 11/21). Die Düsseldorfer Richter widersprachen damit entschieden dem Landgericht (LG) Düsseldorf, das noch im Januar mit einer gegenteiligen Entscheidung für Aufsehen gesorgt hatte (Beschluss vom 16.12.2021, Az. I-20 W…
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