Das LG Nürnberg-Fürth hat in einem wichtigen Urteil entschieden (Urteil v. 09. März 2021, 9 O 7845/20), dass sich der Volkswagen-Konzern im Abgasskandal nicht mehr mit der Einrede der Verjährung weiterhelfen kann! Auch das OLG Stuttgart entschied (Urteil v. 09.03.2021, 10 U 339/20) ebenso und sprach dem Kläger Schadensersatz nach § 852 BGB zu. Das bedeutet, dass Käufer eines EA189-Motors auch heute noch vollumfänglichen Schadensersatz erhalten können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erfreulicherweise schon 2020 bestätigt (Urteil v. 25.05.2020, VI ZR 252/19), dass Käufern der umstrittenen EA189-Motoren ein Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) gegen VW zusteht. Doch viele Betroffene…
Der Beitrag OLG Stuttgart zum VW EA189-Abgasskandal: Voller Schadensersatz auch nach Verjährung! erschien zuerst auf WBS LAW.


Der kälteste April seit 40 Jahren ist zuende. Natürlich war das nur Wetter, kein Klima. Dessen ungeachtet wird das Klima schlechter, das Klima für Freiheit, für die von staatlicher Repression...