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Die Perth Mint hat die Silber- und Goldmünzen des kommenden Jahrgangs sowie die Erscheinungstermine und Auflagen der 2021er-Ausgaben...
Paul Tice, The Wall Street Journal Net ZERO = wie ein Lockdown, nur dauerhaft. Fossilen Treibstoffen zu entsagen würde bedeuten, dass Mobilität und wirtschaftliche Aktivitäten erheblich eingeschränkt würden – und zwar für immer!
Laut den aktuellen Angaben der LBMA befanden sich im Juli mehr als 8.800 Tonnen Gold in den großen Londoner Tresoren. Der Goldverband verspricht...
Müssen Nutzer auf Facebook ihren Klarnamen angeben, oder dürfen sie auch ein Pseudonym verwenden? Diese Frage blieb 2018 vor dem LG Berlin unbeantwortet. Das OLG München urteilt nun gleich in zwei Fällen. Jenseits des NetzDG könnte eines der Mittel der Wahl darin bestehen, den Nutzer zur Nennung seines „richtigen“ Namens bei der Teilnahme an Internetdiskussionen zu verpflichten. Daher wird seit geraumer Zeit in der Politik ein alter Vorschlag wieder aufgewärmt, um gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen: die Klarnamenpflicht. Einige sog. Teledienste wie z.B. Facebook schließen die Benutzung von Pseudonymen aus und wollen die Nutzer verpflichten, die Verwendung ihres…
Der Beitrag OLG München zur Klarnamenpflicht: Surfen auf Facebook auch unter Pseudonym rechtmäßig? erschien zuerst auf WBS LAW.
Stefan Kämpfe Es ist eine Binsenweisheit: Kein Windstrom ohne Wind, keine Solarenergie ohne Sonnenschein. Aber auch Wasserkraft und Biomasse sind stark witterungsabhängig – in Dürrejahren nehmen Wasserfluss und Erträge ab. Da liegt es nahe, die meteorologischen Zwänge bei der Stromerzeugung einmal näher zu betrachten.