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Tesla-Fahrer aufgepasst! Der riesige Bildschirm in dem Fahrzeug, welcher zahlreiche essentielle Einstellungen übernimmt, hat nicht nur Vorteile. Ein Autofahrer bekam vom OLG Karlsruhe nun ein saftiges Bußgeld sowie ein Fahrverbot aufgebrummt, weil er sich bei der Fahrt zu sehr von dem Display ablenken ließ. Die Richter stellten fest: Die Bedienung des Displays während der Fahrt falle unter den neu eingeführten Handy-Paragraphen in § 23 Abs. 1 a StVO. Viele Autofahrer träumen von einem Tesla. Zu der schicken und praktischen Ausstattung gehört auch der riesige Monitor im Fahrzeuginneren. Damit lässt sich auch die Frequenz des Scheibenwischers einstellen, während dies in anderen…
Der Beitrag OLG Karlsruhe zu Tesla: Achtung vor Ablenkung durch Touchscreen erschien zuerst auf WBS LAW.