Gewerkschaften wie Verdi dürfen unter bestimmten Bedingungen auf dem Betriebsgelände ihres Tarifgegners streiken und Mitarbeiter ansprechen. Das hat das BVerfG entschieden. Damit hat Verdi einen beachtlichen Erfolg errungen. Per Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Amazons Begehren eine Absage erteilt. Die Gewerkschaft Verdi durfte auf den Betriebsgeländen des Online-Riesen Amazon in den Arbeitskampf gehen. Dies verletze nicht die Rechte Amazons, so das BVerfG und nahm daher beide Verfassungsbeschwerden Amazons nicht zur Entscheidung an (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2020, Az. 1 BvR 719/19 u. 1 BvR 720/19). Ob der Beschluss des BVerfG und das vorherige Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) tatsächlich weit über den…
Der Beitrag BVerfG zu Streik auf Betriebsgelände: Verdi durfte auf Amazon-Parkplatz zum Streik aufrufen erschien zuerst auf WBS LAW.