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Die Übermittlung personenbezogener Daten eines Bürgers durch eine Behörde per Telefax kann datenschutzrechtlich bedenklich sein. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in einem aktuellen Beschluss entschieden. In dem entschiedenen Fall hätte die zuständige Behörde ein anderes Kommunikationsmittel wählen oder bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel eine Verschlüsselung, treffen müssen. Eine Behörde verletzt möglicherweise das Datenschutzrecht, wenn sie die personenbezogenen Daten eines Bürgers, wie Name, Anschrift und Kfz-Kennzeichen, per Telefax weiterleitet. Das gilt insbesondere, wenn es sich um sensible schutzbedürftige Informationen handelt. In dem am 22. 7. 2020 veröffentlichten Beschluss (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.07.2020 – Az.: 6 A 211/17) stellte das…
Der Beitrag OVG Lüneburg zu Datenschutz in Behörden: Vorsicht bei Übermittlung personenbezogener Daten per Telefax erschien zuerst auf WBS LAW.
Mark Hendrickson [Titel im Original: Green „porn?“ = grüne „Pornographie?“ So weit wollte der Übersetzer nicht gehen. Der Terminus „porn“ taucht immer wieder auf, wird aber immer wieder mit „Schmutz“ übersetzt. – Aber unter dem Strich redet hier einer wirklich Klartext!] Allzu oft dient die Berichterstattung über den Zustand der Umwelt eher der Ängstigung als der Aufklärung. Unsere grünen Freunde wollen Ihren Intellekt nicht ansprechen, der bei ihnen selbst nie funktioniert. Stattdessen versuchen sie, einen zu reizen, zu erregen, zu verunsichern, zu stören und süchtig zu machen, damit man wiederkommt, um mehr zu erfahren. Sie pflanzen reißerische Bilder in ihre Gedanken ein, fördern Ängste und implantieren ungesunde Obsessionen.