Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 233 Gäste und keine Mitglieder online
Ein Unternehmer muss auch Jahre später noch erdulden, dass über seinen Täuschungsversuch im ersten Staatsexamen berichtet wird. So entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23. Juni 2020 und äußerte sich einmal mehr zum „Recht auf Vergessenwerden“. So könne ein Presseorgan auch nach Jahren noch Interesse an einer Berichterstattung zu einem persönlich unliebsamen Ereignis haben. Es sei allein erforderlich, dass es einen objektiven Anknüpfungspunkt für den jeweiligen Bericht gebe. Das Recht auf Vergessenwerden ist als Ausformung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesgerichtshof (BGH) gewesen. In dem am 9. 7. 2020…
Der Beitrag BVerfG zu Bericht über Unternehmer: Zeitablauf genügt nicht allein für Vergessen erschien zuerst auf WBS LAW.