Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 84 Gäste und keine Mitglieder online
Paul Driessen Joe Biden hat sich weit nach linksaußen bewegt und klargestellt, dass er – so er zum Präsidenten gewählt werden würde – Fracking, Pipelines, Bohrungen onshore und offshore sowie den Verbrauch von Öl, Kohle und sogar Erdgas begrenzen oder verbieten würde. Er hat Alexandria Ocasio-Cortez als seine Klima- und Energieberaterin auserwählt und dürfte eine genauso „progressive“ farbige Frau als seine Vertreterin auswählen (und als Präsident-in-Wirklichkeit).
Pressefotografen müssen Bilder mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht verpixeln, wenn sie sie an Zeitungen weitergeben. Das stellte das Bundesverfassungsgericht heute klar. Stattdessen seien die veröffentlichenden Zeitungen in der Verantwortung. Anlass war ein Streitfall um ein Foto in der Bild-Zeitung, das einen Patienten mit Ebola-Verdacht zeigte. Inwieweit können Fotografen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm Pressefotografen heute in Schutz (Beschl. v. 08.07.2020, Az. 1 BvR 1716/17). Wenn diese Pressefotos an Zeitungen weitergeben, müssen sie die Bilder nicht verpixeln, auch wenn eine Veröffentlichung in der Zeitung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der abfotografierten Personen zur Folge hat. Der Entscheidung lag ein Streit um eine Fotoaufnahme zugrunde,…
Der Beitrag BVerfG zu Pressefotografen: Fotos müssen bei Verkauf an Redaktionen nicht verpixelt werden erschien zuerst auf WBS LAW.