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Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist beschlossene Sache. Am Freitag, den 3. 7. 2020, hat der Bundesrat die neuen Regelungen gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus gebilligt. Eine besonders auffällige Gesetzesänderung: Ab sofort sollen soziale Netzwerke Nazipropaganda, Morddrohungen oder kinderpornographische Inhalte nicht nur löschen und sperren, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden. Welche weiteren Gesetzesreformen anstehen und welche Folgen Justiz und Ermittlungsbehörden nun ereilen, erfahren Sie in diesem Artikel. Nachdem im Oktober 2019 ein rechtsextremistischer Terroranschlag auf eine Synagoge in Halle in letzter Sekunde abgewendet worden war, fackelte die Bundesregierung nicht mehr lange. Angesichts der Zunahme der Hasskriminalität…
Der Beitrag Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität kommt: Kampfansage an Hass und Hetze im Netz erschien zuerst auf WBS LAW.