Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 209 Gäste und keine Mitglieder online
von Dr. habil. Heike Diefenbach In vielen westlichen Ländern (und nicht nur dort) ist heute – treu den Vorgaben der Vereinten Nationen – die Vorstellung, dass die Unterscheidung zwischen Männern...Auch unsere Jubiläumsausgabe des Legal Tech NRW Meetup findet virtuell statt. Ohne Fingerfood & Drinks – aber mit einem internationalen Programm und Top-Speakern, wie immer für Euch zusammengestellt von Legalvisio und Wolters Kluwer. Das 10. LegalTech NRW Meetup wird euch wieder von Legalvisio und Wolters Kluwer Deutschland präsentiert. Und diesmal wird es international! Wir konnten für euch absolute Top-Speaker gewinnen. So sind die weltweit führenden LegalTech-Experten Dr. Roland Vogl aus den USA (Stanford) und Prof. Dr. Bruno Mascello, LL.M. aus der Schweiz (St. Gallen) mit dabei und geben Einblicke in aktuelle Entwicklungen. Wie immer ist die Teilnahme kostenfrei! Hier können Sie sich für das Event…
Der Beitrag Einblicke aus NRW, St. Gallen und Stanford: 10. Legal Tech NRW Meetup am 9.12.- virtuell & international erschien zuerst auf WBS LAW.
Ergibt sich nun eine günstige Gelegenheit Goldmünzen und Goldbarren zu kaufen? In einem Video erklärt Dominik Kettner, was bei Erwerb und Verkauf...
So langsam nähern wir uns dem Punkt, an dem man von einem “information overload” sprechen muss. Um zu verhindern, dass wir wie Buridans Esel zwischen den einzelnen Stapeln mit Information sitzen...Während einer Betriebsratssitzung beleidigte ein Mann seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah Ugah“. Daraufhin wurde ihm gekündigt. Die Arbeitsgerichte bestätigten die Kündigung. Und auch das Bundesverfassungsgericht verneinte, dass der Mann durch die Urteile in seiner Meinungsfreiheit verletzt wurde. Es nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Äußerung „Ugah Ugah“ gegenüber einem dunkelhäutigen Kollegen verletzt dessen Menschenwürde und kann daher nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 02.11.2020, AZ. 1 BvR 2727/19). Im Laufe einer Betriebsratssitzung hatte ein Mann seinem schwarzen Arbeitskollegen die Äußerung „Ugah Ugah“ an den Kopf…
Der Beitrag BVerfG zu rassistischer Beleidigung: Kündigung wegen „Ugah-Ugah“-Äußerung – Keine Verletzung der Meinungsfreiheit erschien zuerst auf WBS LAW.
Erfurt (dpo) - Wie dumm kann man sein? Tim Hoffmann (25) aus Erfurt hat heute beschlossen, seinen Kater Mio zu waschen. Doch obwohl das Tier...