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Weitere herbe Niederlage für Check24. Das LG Köln hat dem bekannten Preisvergleichsportal im Verfahren gegen die HUK Coburg eines seiner zentralen Werbeversprechen untersagt. Unter anderem sei die Werbeaussage „Nirgends Günstiger Garantie“ irreführend, da es sehr wohl günstigere Tarife auf dem Markt gäbe. Das Landgericht (LG) Köln hat dem Internetvergleichsportal Check24, das Versicherungsangebote, Finanzierungsangebote und sonstige Dienstleistungen miteinander vergleicht, verboten, mit markigen Aussagen wie der „Nirgendwo Günstiger Garantie“ für das eigene Angebot zu werben. Das LG Köln stufte u.a. diese Werbeaussage nach Klage des Versicherungsunternehmens HUK Coburg, welches nicht mit Check24 zusammenarbeitet, als irreführend ein (LG Köln, Urteil vom 22.04.2020, Az.…
Der Beitrag HUK Coburg vs. Check24: „Nirgendwo Günstiger Garantie“ ist irreführend erschien zuerst auf WBS LAW.