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Zur Eindämmung des Coronavirus hat der Staat in den letzten Tagen Maßnahmen ergriffen, die unsere Freiheitsgrundrechte erheblich einschränken. Nun kommt der Gesetzgeber mit einem weiteren juristischen Hammer. Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie verabschiedet. Darin werden nun Anpassungen des Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts vorgenommen – mit gravierenden Folgen. So dürfen Verbraucher, die wegen der Krise in Zahlungsnöten sind, künftig für eine bestimmte Zeit die Begleichung ihrer Strom- oder Telefonrechnung verweigern. Krisengebeutelten Mietern kann in der nächsten Zeit nicht wegen rückständiger Mietzahlungen gekündigt werden und die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt.“ Christian Solmecke analysiert…
Der Beitrag Corona-Krise: Verbraucher dürfen Zahlung verweigern erschien zuerst auf WBS LAW.
Die deutschen Ärzte stellen sich darauf ein, Entscheidungen über Leben und Tod treffen zu müssen, wenn wegen eines möglichen Ansturms von Corona-Patienten die Intensivkapazitäten nicht mehr...