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Ein Bildzeichen, dass ein Cannabis-Blatt enthält ist nicht eintragungsfähig, da es auf Marihuana anspielt. Der Umstand, das bestimmtes Hanf nicht als Rauschgiftsubstanz gilt, ist unbeachtlich, so das EuG. Ein solches Zeichen verstoße gegen die öffentliche Ordnung. Um eine Marke in der EU schützen zu lassen, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass die Marke nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen darf. So hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) im vergangenen Jahr untersagt, dass der Begriff „Mafia“ als Marke in Europa geschützt werden dürfe. Die Bezeichnung verstoße gegen die öffentliche Ordnung und könne Anstoß erregen, urteilten die Luxemburger Richter…
Der Beitrag erschien zuerst auf WBS LAW.