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Anrufer konnten bei der 1&1-Kundenbetreuung allein schon durch Angabe des Namens und Geburtsdatums eines Kunden weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Kundendaten erhalten. Der BfDI sah darin einen DSGVO-Verstoß und verhängte ein Bußgeld von 9,55 Millionen Euro. Die 1&1 Telecom GmbH wird den gegen sie erlassenen Bußgeldbescheid nicht akzeptieren und dagegen klagen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat den Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH mit einer Geldbuße in Höhe von 9,55 Millionen Euro belegt. Das Unternehmen habe keine hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Unberechtigte bei der telefonischen Kundenbetreuung Auskünfte zu Kundendaten erhalten können. In einem…
Der Beitrag erschien zuerst auf WBS LAW.