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Die Urteile häufen sich. Das OLG Schleswig entschied nun, dass die Käuferin eines vom Abgasskandal betroffenen VW-Touran den Kaufpreis von ihrem Händler zurückfordern kann. Die Käuferin eines Neufahrzeugs, in dem der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, kann von dem Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG Schleswig) entschieden (Urteil vom 20. November 2019, Az. 9 U 12/19, Revision zugelassen). VW-Touran mit EA 189-Motor bei VW-Vertragshändler gekauft Eine Frau kaufte im November 2013 bei einem VW-Vertragshändler ein Neufahrzeug der Marke VW, Modell Touran Comfortline zu einem Kaufpreis von gut 30.000 Euro. In dem Fahrzeug…
Der Beitrag OLG Schleswig zum Abgasskandal: Händler muss Kaufpreis zurückzahlen erschien zuerst auf WBS LAW.