Der BGH hat Böhmermanns Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Hamburg abgewiesen. Das OLG hatte zuvor entschieden, dass das sog. „Schmähgedicht“ des TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdoğan weiterhin in Teilen verboten bleibt. Auch Satire sei nicht grenzenlos. Zwar ist der Weg zum BGH nun erst einmal verbaut – doch vermutlich wird Böhmermann dies nicht auf sich sitzen lassen und letztlich Verfassungsbeschwerde zum BVerfG erheben. [Update 31.07.2019] Am 30. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde von Jan Böhmermann abgewiesen (Az. VI ZR 231/18). Die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordere die Fortbildung des Rechts oder…
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