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Arbeitnehmer in der EU müssen zukünftig eine systematische Zeiterfassung ihrer Arbeitnehmer einrichten. Der EuGH hat die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, eine entsprechende Regelung zu treffen. Das soll Arbeitnehmern helfen, ihre Rechte auf eine Begrenzung der Arbeitszeit sowie Ruhezeiten auch wirklich durchzusetzen. Zukünftig müssen die EU-Mitgliedstaaten alle Arbeitgeber verpflichten, eine systematische Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer einzurichten. […]
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