Nach der Veröffentlichung von Fotoaufnahmen, auf denen zwei Personen zu erkennen waren, hatten diese das für die Veröffentlichung verantwortliche Unternehmen abgemahnt. Für eine Unterlassungserklärung wurde dem Unternehmen nur einige Stunden Zeit gegeben. Noch am selben Abend beantragte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung bei Gericht. Das KG hatte nun darüber zu […]
Der Beitrag Kläger tragen alle Prozesskosten: Zu kurze Abmahnfrist nach Online-Veröffentlichung von Bildern erschien zuerst auf WBS.LEGAL.