Da sich der geplante Flug erheblich verspätete, buchte eine Familie ihren Rückflug in Eigenregie. Den Reiseveranstalter benachrichtigten sie darüber nicht. Der BGH entschied nun, dass der Reiseveranstalter die Mehrkosten dennoch übernehmen muss. Bucht ein Fluggast nach Verspätung des Rückflugs in Eigenregie einen Ersatzflug, muss der Reiseveranstalter dann die Mehrkosten übernehmen, wenn er den Reisenden nicht […]
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