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Das Markenzeichen des Schuhdesigners Christian Louboutin, die rote Sohle, kann als Marke geschützt werden. Das entschied der EuGH. Eine Marke, die aus einer auf der Sohle eines Schuhs aufgebrachten Farbe bestehe, falle nicht unter das Verbot der Eintragung von Formen. Eine solche Marke bestehe nämlich nicht „ausschließlich aus der Form“ im Sinne der Markenrichtlinie, so der EuGH. […]
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