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Die BPjM hatte die im Februar 2014 erschienene CD „Sonny Black“ des Rappers Bushido zu Unrecht in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragen. Das OVG Münster hat die Entscheidung der BPjM durch Urteil vom 16.05.2018 aufgehoben. Für eine vernünftige Abwägung zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit wäre es unter anderem notwendig gewesen, alle acht „schöpferisch Beteiligten“ Texter und […]
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