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Die Produktionsfirma der deutschen TV-Show „Let’s Dance“ und „Dancing on Ice“ muss für ihre Tänzer keine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse bezahlen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und die Profitänzer hierbei nicht als Künstler, sondern als Sportler eingestuft. Gleichzeitig hat es in einer weiteren Entscheidung die Veranstalter des Christopher Street Days (CSD) von der Zahlung der […]
The post BSG zu KSK-Abgaben – Tänzer bei Let’s Dance sind keine Künstler appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.