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München (dpo) - Zu einem Eklat kam es beim Stammtisch des CSU-Kreisverbands München Ost.
Köln (dpo) - Das hat sich Manuel Hinrichs sicher ganz anders vorgestellt: Der passionierte Zelda-Fan muss sich aktuell von einem doppelten...
Wien (dpo) - Durch einen Zufallsfund wurde eine fast 100 Jahre alte wissenschaftliche Frage endgültig geklärt: Ist die Katze aus dem unter dem...
MS Europa 2 (dpo) - Die Stimmung an Bord könnte schlechter nicht sein: Seit Tagen schon schippert die "MS Europa 2" durch die Karibik, doch in...
Offenburg (dpo) - Haben sie ihn etwa vergessen? Seit Thomas Gottschalk nach seiner letzten "Wetten, dass..?"-Sendung am Samstag von einem Bagger...
Im ersten Teil unserer Beschäftigung mit Mundhygiene jenseits des Zähneputzens wurde deutlich, dass die wissenschaftliche Forschung bislang keine überzeugenden Belege dafür liefern konnte, dass...Die moderateren Zinserwartungen helfen dem Goldpreis. In dieser Woche stehen aber noch wichtige Termine an.
Der Beitrag Wie übersteht der...
Ein Unternehmen hatte die durchaus clevere Idee, seinen Prokuristen Beträge von 50.000 Euro bzw. 1,3 Mio. Euro als so betitelte “Trinkgelder” zu zahlen steuerfrei versteht sich. Dass das so aber nicht geht, machte nun das FG Köln deutlich. Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind regelmäßig keine […]
Der Beitrag Steuerfreiheit: Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld erschien zuerst auf WBS.LEGAL.
FIRE Foundation for Individual Rights and Education. Eine Organisation, die man sich merken muss, denn FIRE hat es sich zum Ziel gesetzt, die individuellen Rechte von Universitätsangestellten und...