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In Sachen Facebook-Datenleck vertreten wir mittlerweile über 9000 Mandanten. Was uns in den Klageverfahren nun passiert ist, mutet doch recht absurd an: Ein Landgericht setzte ohne Begründung den Streitwert herunter, um sich seiner Zuständigkeit zu entledigen. Das Amtsgericht wollte davon aber auch nichts wissen. Nun musste das OLG Dresden entscheiden und erklärte endgültig das Landgericht für zuständig – mit harten Worten. Schön – dann können wir uns jetzt endlich um Inhalte kümmern. Tausende unserer Klagen wegen des Facebook-Datenlecks sind mittlerweile bei deutschen Gerichten anhängig. Das eigentliche Ziel: 1000 Euro Schadensersatz für all diejenigen erstreiten, deren Daten bei Facebook am Osterwochenende…
Der Beitrag OLG Dresden spricht Machtwort: Landgericht zuständig für Facebook-Datenleck-Klage erschien zuerst auf WBS LAW.
Die australische Prägeanstalt meldet einen starken Anstieg der Silbermünzen-Verkäufe. Der Silberabsatz im September stieg um gut 50 Prozent.
Der...