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Auch der Weg, um sich während der Arbeit einen Kaffee zu holen, ist betrieblich veranlasst und deshalb von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst, so das LSG Hessen. Der Versicherungsschutz endet nicht mit Betreten der betrieblichen Kantine, da auch dieser Bereich zum Verantwortungsbereich des Arbeitgebers gehört. Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie […]
Der Beitrag Gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen: Verletzung beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall erschien zuerst auf WBS.LEGAL.
In Deutschland ist die Hälfte der älteren Menschen einer neuen Auswertung zufolge gesundheitlich bedroht, weil sie falsche Medikamente verschrieben bekommt oder sich bedenkliche Präparate in...
Der Eigenbetrieb der Stadt Lörrach, “Wohnbau Lörrach” hat 40 Mietparteien die Kündigung angekündigt, um in den Wohnungen, aus denen die 40 Mietparteien ausgetrieben werden, Flüchtinge aus der...Die Goldreserven der Türkei sind im Januar noch einmal um 29 Tonnen auf zuletzt 816,50 Tonnen angestiegen. Der Wert der Bestände überstieg...