Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 145 Gäste und keine Mitglieder online
Schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit animierten eine junge Frau dazu, eine vierzigminütige Videoaufnahme von einem Polizeieinsatz anzufertigen. Das war keine gute Idee, denn kurze Zeit später fand sie sich vor dem Strafrichter wieder. Der Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Das Verfahren wurde eingestellt und die Frau kam noch einmal mit einem blauen Auge davon. Doch in einem noch laufenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme ihres Handys kam nun heraus: Die Frau hätte auch verurteilt werden können. Wer Polizeieinsätze mit dem Handy filmt, kann sich wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar machen. Das hat das OLG Zweibrücken jetzt…
Der Beitrag Filmen von Polizeieinsatz strafbar: Knast für Handyvideo erschien zuerst auf WBS LAW.
Anfang des Jahres 2022 sorgte ein tschechischer Geschäftsmann mit einem YouTube-Video für Aufsehen: Es zeigte, wie er mit seinem Bugatti Chiron mit bis zu 417 km/h auf der A2 raste. Auch wenn auf dem Streckenabschnitt keine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, wurde das Geschehen viel diskutiert und führte sogar zu Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Wie schnell darf man wirklich auf deutschen Autobahnen fahren? Diese Frage stellten sich viele nach dem viralen Video vom Tschechen Radim Passer, der mit seinem Supersportwagen hierzulange schneller als 400 km/h schnell fuhr. Die Staatsanwaltschaft Stendal nahm ein Ermittlungsverfahren gegen ihn auf. Es stand der Verdacht im Raum, dass…
Der Beitrag 417 km/h mit dem Bugatti: Wie schnell darf man über die Autobahn rasen? erschien zuerst auf WBS LAW.
Seit drei Jahren verkauft ein deutscher Händler Spielfiguren aus China, die eine gewisse Ähnlichkeit mit Lego-Figuren aufweisen. Dadurch sah sich die dänische Firma Lego in ihren Markenrechten verletzt und gewann nun vor dem LG Düsseldorf. Ein Spielwarenhändler aus Paderborn verkaufte in seinem Laden und in seinem Onlineshop „Steingemachtes“ Spielfiguren der chinesischen Firma Qman aus China, einem Konkurrenzunternehmen von Lego. Die chinesischen Figuren sind billiger als die von Lego und weisen eine größere Vielfalt auf, sind aber trotzdem mit den Produkten von Lego kompatibel. Das Landgericht (LG) Düsseldorf stellte nun fest, dass dieser Verkauf die Markenrechte von Lego verletze (Urt. v.…
Der Beitrag Nur das Original ist legal: Lego siegt im Streit um Spielfiguren erschien zuerst auf WBS LAW.