Finger an die Kehle halten und damit den Hals „abschneiden“. Für Twitter war ein Bild einer solchen Szene ein Aufruf zur Tötung und eine Bedrohung, weshalb der Nutzer Konsequenzen zu tragen hatte. Zu Unrecht, wie das LG Lübeck feststellte. Nachdem ein Twitter-User ein Bild mit der „Halsabschneider-Geste“ unter einen Post über Corona-Maßnahmen kommentierte, löschte Twitter den Tweet und suspendierte seinen Account, so dass er nur noch Beiträge lesen, aber keine eigenen mehr verfassen konnte. Das erfolgte zu Unrecht, entschied das Landgericht (LG) Lübeck, sodass der Tweet nun wiederhergestellt und die Suspendierung aufgehoben werden muss (Urt. v. 17.01.2022, Az. 10 O…
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