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Der EuGH hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der Frage befasst, ob Arbeitgeber das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagen können. In einem aktuellen Fall entschied er nun, dass Unternehmen grundsätzlich eine Neutralitätspolitik betreiben und sämtliche religiöse und weltanschauliche Zeichen sowie Kleidung verbieten dürfen. Eine unmittelbare Diskriminierung sei das jedenfalls […]
Der Beitrag EuGH zur Diskriminierung von Arbeitnehmern: Unternehmen dürfen das Tragen religiöser Kleidung verbieten erschien zuerst auf WBS.LEGAL.
Der Goldpreis ist auf Euro-Basis erneut gesunken. Mit diesen Preisen müssen Sie rechnen, wenn Sie jetzt Silber und Gold kaufen möchten.
Der...