Eine eingetragene Wortmarke darf durch einen anderen beim Keyword-Advertising verwendet werden. Ein verständiger Nutzer könne erkennen, welche Anzeige tatsächlich vom Markeninhaber stamme. Die Funktion der Marke sei deshalb nicht beeinträchtigt und es liege auch keine unzulässige Nutzung vor, so das OLG Braunschweig. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig musste über die Nutzung […]
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