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Mit einer Rechtsbeschwerde vor dem BGH hat ein Unternehmen vergeblich versucht, die Löschung der Markenbezeichnung „HUQQA“ zu verhindern. Nach Ansicht des BGH handelt es sich bei dem Begriff in Deutschland allerdings um eine gängige Bezeichnung für Wasserpfeifen und stellt daher mangels Unterscheidungskraft keinen Markennamen dar. Damit ein Name als Marke eingetragen werden kann, muss er Unterscheidungskraft aufweisen. An einer solchen fehlt es jedoch, wenn Namen lediglich einen Gegenstand bezeichnen. Da der Begriff „Huqqa“ in Deutschland ein Synonym für Wasserpfeifen darstelle, fehle es daher an der für Markennamen notwendigen Unterscheidungskraft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss vom April 2022…
Der Beitrag Markennamen müssen Unterscheidungskraft besitzen: „HUQQA“ ist kein Markenname erschien zuerst auf WBS LAW.
Obwohl das BVerfG formal die Verfassungsbeschwerde von Journalisten und der Gesellschaft für Freiheitsrechte nicht zur Entscheidung angenommen hat, haben die Richter aus Karlsruhe klargestellt, dass Investigativjournalisten sich nicht strafbar machen, wenn sie Daten von Whistleblowern entgegennehmen. Im Rahmen eines Nichtannahmebeschlusses hat das BVerfG die Ausnahme vom Straftatbestand der Datenhehlerei weit ausgelegt und damit die Pressefreiheit gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem erst jetzt öffentlich gewordenen Nichtannahmebeschluss klargestellt, dass der Straftatbestand der Datenhehlerei nach § 202d Strafgesetzbuch (StGB) offensichtlich nicht auf Journalisten, die investigativ tätig werden, anwendbar ist (Beschl. v. 30.03.2022, Az. 1 BvR 2821/16). Journalisten müssen daher nicht befürchten…
Der Beitrag Erfolg für Investigativjournalismus: Journalisten droht bei „geleakten Daten“ keine Strafverfolgung erschien zuerst auf WBS LAW.
Sinsheim (dpo) - Ob das so eine gute Idee war? Peter L. aus Sinsheim, der mit einem sogenannten Pogostab auf ein Trampolin gesprungen ist, hat...
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