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Die Coronapandemie durchkreuzte die Reisepläne von tausenden Reisenden. Viele Urlauber machten dabei unerfreuliche Erfahrungen mit ihrem Reiseanbieter: Reisekosten wurden oft über Monate nicht zurückerstattet, viele warten immer noch auf ihr Geld. Eine Hürde für die Kunden ist dabei auch die zum Teil unklare Rechtslage. Nach einer lange erwarteten Entscheidung des BGH ist nun noch länger Geduld gefragt. Das Gericht entschied, zunächst den EuGH anzurufen, um europarechtliche Fragen zu klären. In einem Vorlagebeschluss vom 02.08.2022 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), ein Vorabentscheidungsersuchen zu der Frage an den EuGH zu richten, ob nach einem Reiserücktritt auftauchende Umstände den Anspruch des Veranstalters auf Stornogebühren…
Der Beitrag Jetzt entscheidet der EuGH: Kostenfreier Reiserücktritt wegen Corona? erschien zuerst auf WBS LAW.
Die Perth Mint hat im Juli mit 2,46 Millionen Unzen so viel Silber abgesetzt wie zuletzt vor sieben Jahren und dennoch herrschte Knappheit.
Der...
Der Rücksetzer beim Euro-Goldpreis Mitte Juli entpuppte sich tatsächlich als Fehlausbruch. Wie kann es nun aus charttechnischer Sicht...