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Der Verein Deutsche Sprache kämpft seit Jahren gegen genderneutrale Sprache in den Medien. Eine Autorin, die in dem Lobbyverband die AG Gendersprache leitet, klagte gegen einen Bonner Verlag, weil der ihren Artikel gegendert hatte. Sie sah sich in ihrem Urheberrecht verletzt. Der Verlag muss den Text nun in die Ursprungsfassung zurücksetzen. Da eine Autorin nicht mit dem Gendern einiger Stellen ihres Artikels einverstanden war, muss ein Verlag die ungegenderte Urprungsversion desTextes wiederherstellen. Der Verein Deutsche Sprache (VDS) teilte nun mit, dass damit ein Verfahren vor dem Landgericht (LG) Hamburg mit einem Vergleich endete (v. 18.05.2022, Az. 308 O 176/21). Hintergrund…
Der Beitrag „Zeichnende Person“: Verlag muss Gendern rückgängig machen erschien zuerst auf WBS LAW.
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