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Im Zuge der jüngsten Fed-Sitzung stehen die Aktienmärkte erneut unter Druck. Dagegen ist die Nachfrage nach ETF-Gold deutlich gestiegen.
Der...
Die Fed lässt den Leitzins zunächst unangetastet, signalisiert aber eine baldige Anhebung der Federal Funds Rate.
Der Beitrag US-Notenbank...
Facebook darf seine Nutzer vor dem Teilen eines Beitrags, den sie nicht gelesen haben, darauf hinweisen und sie bitten, das zunächst nachzuholen. Das entschied nun das LG Karlsruhe. Ein solcher Hinweis sei nicht bevormundend, sondern eine neutrale Erinnerung an eigentlich Selbstverständliches. Facebook darf vor dem Teilen eines nicht angeklickten und folglich auch nicht gelesenen Posts Hinweise einblenden, mit denen der Nutzer gebeten wird, den Beitrag zuerst zu lesen. Das entschied eine Kammer für Handelssachen am Landgericht (LG) Karlsruhe (Beschl. v. 20.01.2022, Az. 13 O 3/22 KfH). Bevormundet Facebook seine Nutzer? Die Hinweise, die von Facebook vor dem Teilen eines ungelesenen…
Der Beitrag Teilen von Posts: Facebook darf auf ungelesene Beiträge hinweisen erschien zuerst auf WBS LAW.
Angst ist das bestimmende Leitmotiv an der Börse. Die Angst vor Verlusten und die Angst, etwas zu verpassen. Das tangiert Aktien und Gold...