Ein Mieter eines Mehrparteienhauses klagte gegen seine Vermieterin auf Preisgabe der Identität eines Mitmieters. Dieser hatte sich bei der Vermieterin über Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus beschwert. Entgegen der Entscheidung des OLG Stuttgart hielt der BGH einen solchen Auskunftsanspruch auch im Hinblick auf den Datenschutz grundsätzlich für gegeben. Ärger in Mietshäusern gibt es immer wieder. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste aktuell mal wieder über einen Streit zwischen Mieter und Vermieter entscheiden. Die Vermieterin eines Mehrfamilienhauses kündigte im Juli 2019 einem ihrer Mieter eine Wohnungsbegehung an. Als Grund nannte sie, dass ein anderer Mieter sich über „starke Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus“…
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