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Verwilderte Gebäude, Geisterdörfer oder ehemalige Freizeitparks – „Lost Places“ sind Orte, die im Laufe der Zeit in Vergessenheit geraten sind. Gerade in den letzten Jahren werden sie jedoch von immer mehr Schaulustigen als Reiseziel aufgesucht und erfreuen sich auch im Internet enormer Beliebtheit. Doch wann wird ein Ort zu einem „Lost-Place“? Mit dieser Frage hatte sich das AG München im Rahmen eines Urheberrechtsstreites auseinanderzusetzen. Eine verfallene historische Burg darf als „Lost-Place“ bezeichnet werden. Das hat das Amtsgericht (AG) München in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil entschieden und die Klage einer US-amerikanischen Gesellschaft auf Schadensersatz abgelehnt (Urt. v. 09.04.2021, Az. 142…
Der Beitrag AG München: Verfallene Burg darf als „Lost-Place“ bezeichnet werden erschien zuerst auf WBS LAW.
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