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Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung nannte den Sänger Xavier Naidoo „Antisemit“. Zu Recht? Ja, entschied nun das BVerfG. Das ist alles von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wer sich bewusst an die Öffentlichkeit begibt, muss auch damit klarkommen, dass daraus eine öffentliche Diskussion folgt. „Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, […]. Aber das ist strukturell nachweisbar.“ – so lauteten die Worte einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung im Rahmen eines Vortrags zum Thema „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“ im Juli 2017. Gemeint war Sänger Xavier Naidoo, der gegen diese Äußerung anschließend juristisch vorging. Das Landgericht (LG)…
Der Beitrag BVerfG zur Meinungsfreiheit: Xavier Naidoo darf Antisemit genannt werden erschien zuerst auf WBS LAW.
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