Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 214 Gäste und keine Mitglieder online
Der EuGH hat entschieden, dass Betroffene bei verunglimpfenden Äußerungen über das Internet auch in jedem anderen Mitgliedstaat auf Schadensersatz klagen können, in dem der verletzende Inhalt zugänglich ist oder war – allerdings nur auf Ersatz des Schadens, der in diesem konkreten Land verursacht wurde. Für Ansprüche auf Entfernung und Richtigstellung sowie auf vollen Schadensersatz sind hingegen nur die Gerichte zweier Staaten zuständig. Wer der Ansicht ist, durch Äußerungen im Internet in seinen Rechten verletzt zu sein, kann vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet diese Äußerungen zugänglich sind oder waren, Ersatz des Schadens verlangen, der ihm in dem Mitgliedstaat…
Der Beitrag EuGH zu Beleidigungen übers Internet: Wo kann ich klagen? erschien zuerst auf WBS LAW.
Im Interview mit Walter Hell-Höflinger, Geschäftsführer des Edelmetall-Händlers Gold & Co. aus Wien, erfahren Sie, was beim Goldkauf in Österreich...
Colombo (dpo) - Gute Nachrichten für Buffet-Freunde! Forschern der agrarwissenschaftlichen Universität von Colombo in Sri Lanka ist es erstmals...
Was passiert, wenn man mit einem Gewehr auf einen Goldbarren schießt? Im schlimmsten Fall entpuppt es sich als Falschgold.
Der Beitrag Mann...