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Der Lebensmittelhersteller Dr. Oetker vertrieb ein Knuspermüsli, bei dem er auf der Vorderseite der Verpackung lediglich den Kaloriengehalt einer Portionsgröße angab. Die vorgeschriebene Angabe einer 100g-Referenzmenge fand sich hingegen nur auf der Schmalseite der Verpackung. Der Bundesgerichtshof wertete diese Gestaltung als irreführend. Dr. Oetker muss für sein „Knuspermüsli“ auf der Packungs-Vorderseite zusätzlich den Brennwert von 100 Gramm des nicht zubereiteten Produkts angeben. Werden Brennwertangaben eines Müslis auf der Schmalseite der Verpackung ordnungsgemäß abgedruckt, auf der Vorderseite aber nur auszugsweise wiederholt, kann dies eine unzulässige Irreführung der Verbraucher sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit nun veröffentlichtem Urteil vom 07.04.2022 entschieden (Az. I…
Der Beitrag Dr. Oetker-Müsli falsch gekennzeichnet: Mehrfache Angabe von Kaloriengehalt verwirrt Verbraucher erschien zuerst auf WBS LAW.
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Kritischer Moment für Gold. Der Goldpreis befindet sich bei Kursen um 1.725 Euro unmittelbar auf einem wichtigen Unterstützungsniveau.
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Auf Dating-Plattformen suchen Nutzer nach neuen Bekanntschaften und zukünftigen Beziehungen. In einem Urteil beschäftigte sich das LG Berlin nun mit sogenannten iNutzern. Hierbei handelt es sich um vom Plattformbetreiber erstellte und moderierte Fake-Profile. Für den Nutzer ist dabei nicht unbedingt ersichtlich, dass er bei seiner Online-Beziehungssuche nicht nur auf echte Kandidaten trifft. Verwendet eine Online-Dating-Plattform von ihr erzeugte Fake-Profile, muss sie diese für ihre Nutzer deutlich kennzeichnen. Hierfür reicht es nicht aus, dass der Einsatz solcher Profile, lediglich in den AGB erwähnt wird. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin im Rahmen einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv)…
Der Beitrag Online-Dating-Portale: Betreiber muss deutlich auf Fake-Profile hinweisen erschien zuerst auf WBS LAW.