Der Rechtsdienstleister myRight konnte sich wirksam die Ansprüche tausender geschädigter Diesel-Kunden aus der Schweiz gegen Volkswagen abtreten lassen. Dafür müsse der Dienstleister keine besondere Sachkunde im Schweizer Recht nachweisen, so jetzt die Richter des BGH. Damit ist der Weg für eine inhaltliche Prüfung der Ansprüche tausender geschädigter VW-Kunden frei. Ein Inkassodienstleister kann sich wirksam Schadensersatzforderungen abtreten lassen, deren sich Schweizer Erwerber von Kraftfahrzeugen gegen die Volkswagen AG berühmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 13.06.2022 entschieden (Az. VIa ZR 418/21). Ein Schweizer (mit Wohnsitz in der Schweiz) kaufte im Februar 2015 in der Schweiz von einer Schweizer Vertragshändlerin…
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