Nach dem siebten Werkstattbesuch war ein gebrauchter BMW immer noch kaputt. Der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück und bekommt nun besonders viel Geld zurück: Kann ein Fahrzeug wegen dauernd nötiger Werkstattbesuche nur selten genutzt werden, bemisst sich der Nutzungsersatz, den der Händler einbehalten darf, nicht nach dem Kaufpreis, sondern nach dem Wert des Fahrzeugs, entschied das LG Oldenburg. Ist die Kaufsache aufgrund häufiger Reparaturversuche für den Kläger nur sehr eingeschränkt nutzbar, bemisst sich der beim Rücktritt anfallende Nutzungsersatz nicht nach dem Kaufpreis, sondern nach dem Wert der Kaufsache. Das hat das Landgericht (LG) Oldenburg mit jetzt bekannt gemachtem Urteil vom…
Der Beitrag BMW war ständig kaputt: Mehr Geld für Besitzer nach Rücktritt erschien zuerst auf WBS LAW.


das Schmarotzen ist der Linken Lust, das Schmaroootzen. Das muss ein schlechter Linker sein, dem niemals fiel das Schmarotzen ein, dem niemals fiel das Schmarotzen ein, das Schmaroootzen. Wann...