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Investoren haben erneut Kapital aus dem größten Gold-ETF abgezogen. Die Fonds-Bestände sind auf den tiefsten Stand seit April 2020 gefallen.
Der...
Die deutschen Importpreise sind im August um 16,5 Prozent gegenüber Vorjahr angestiegen. Das ist der höchste Wert seit September 1981.
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Der EuGH wird im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage beantworten müssen, ob die Speicherung und Veröffentlichung von Informationen der Insolvenzgerichte in der Schufa zulässig sind. Das VG Wiesbaden legte diese Frage dem Gerichtshof vor, da es unsicher ist, ob es sich dabei um eine anlasslose unzulässige Vorratsdatenspeicherung handelt. Hintergrund der Vorlage ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden, in dem der Kläger verlangte, dass die Eintragung seiner Restschuldbefreiung aus seiner Schufa-Auskunft gelöscht werde. Die Information hinsichtlich der Restschuldbefreiung stammt aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte, bei denen sie nach 6 Monaten gelöscht wird. Bei der SCHUFA Holding AG erfolgt eine…
Der Beitrag EuGH zu Datenspeicherung: Schufa-Eintrag nach Restschuldbefreiung? erschien zuerst auf WBS LAW.
Jeder weiß: Die geistige und kulturelle Elite des Landes liest den Postillon. Deshalb haben wir mit "Postillon Kultur" eine neue Reihe rund um...