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München (dpo) - Es tut ihnen von Herzen leid!
Das BMJV hat zwei Bußgeldverfahren gegen den Messengerdienst Telegram eingeleitet. Dieser erfülle bisher die Anforderungen an das NetzDG nicht. So seien weder die Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte für Nutzer leicht erkennbar gewesen, noch seien nähere Angaben zu gerichtlichen Vorgehen angegeben worden. Es wäre das erste Mal, dass ein Messengerdienst auf Grundlage des 2017 beschlossenen Gesetzes bestraft wird. Der Messengerdienst Telegram steht seit längerem in der Kritik. So gibt es immer wieder Beschwerden darüber, dass das Unternehmen rechtsextreme, verschwörungstheoretische oder auch Corona-leugnende Inhalte nicht lösche. Hier sei exemplarisch der der Kanal von Attila Hildmann genannt, der seit dem vergangenen…
Der Beitrag BMJV geht gegen Telegram vor: Gilt NetzDG auch für Messenger? erschien zuerst auf WBS LAW.
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