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Berlin (dpo) - Es wäre die Sensation im Postenpoker:
Schlechte Nachrichten für die COVID-Hysteriker, die mit Hilfe von SARS-CoV-2 endlich einen Sinn im Leben gefunden haben, nämlich den, selbiges anderen zu vermiesen. Die schlechte Nachricht kommt...Nach außen geben sie sich als unerbittliche Impfgegner. Privat sind die meisten von ihnen aber selbstverständlich inzwischen längst gegen Corona...
Wolfgang Mückstein hat die Wahl zum Denkbehinderten der Woche [Kalenderwoche 46] für sich entschieden. Am Ende war es dann nicht einmal knapp. Von den 2.811 Lesern, die sich an der Wahl beteiligt...Das sogenannte „Inbox advertising“, bei dem Werbebanner im Postfach von kostenlosen E-Mail-Diensten angezeigt werden, hat wahrscheinlich mittlerweile jeder schon einmal gesehen. Doch wie viele Werbepraktiken könnte dies nicht nur lästig sein, sondern auch wettbewerbswidrig. Der EuGH hat nun die Frage beantwortet, ob und unter welchen Umständen solche Nachrichten unter Berücksichtigung des EU-Rechts zulässig sein können. Werbung im Internet ist heutzutage fast unvermeidlich. Ob als Banner auf Webseiten oder durch Influencer in den sozialen Medien, überall taucht sie auf. Für Unternehmen ist es deshalb durchaus attraktiv, stets neue und kreative Werbemöglichkeiten zu finden, um potentielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen.…
Der Beitrag Getarnte Werbung in Email-Diensten: „Inbox advertising“ nur mit Einwilligung erschien zuerst auf WBS LAW.
Performance-Vergleiche zwischen Goldpreis und Aktien ergeben eigentlich keinen Sinn mehr. Denn es liegt extreme Wettbewerbsverzerrung vor.
Der...