Gaspreise schießen derzeit in die Höhe. Das war vorhersehbar und es ist eine direkte Folge einer verfehlten Energiepolitik, die Deutschland (und nicht nur Deutschland) in einer Weise von Erdgas...Der alternative Newsticker
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Gaspreise schießen derzeit in die Höhe. Das war vorhersehbar und es ist eine direkte Folge einer verfehlten Energiepolitik, die Deutschland (und nicht nur Deutschland) in einer Weise von Erdgas...
Liebe Leser, nachdem uns die Deutsche Bank das Konto gekündigt hat, hat es etwas gedauert, aber heute können wir denjenigen, die uns unterstützen wollen, eine neue Möglichkeit, das per Bankkonto...Pjöngjang (dpo) - Es hat die Faxen dicke: Das japanische Meer hat heute eine Langstreckenrakete auf eine Militärbasis nahe der nordkoreanischen...
Offenbach (dpo) - Der Deutsche Wetterdienst (DWD) rät Menschen mit Segelohren, heute sicherheitshalber nicht das Haus zu verlassen. Dies gelte...
Wer Gold und Silber in Form von Münzen und Barren kauft, mag zu Lebzeiten vielleicht keine Rekordgewinne einfahren. Eins ist jedoch sicher, dieses...
Gold und Silber erhielten in den vergangenen Tagen etwas Aufwind. ETF-Investoren sind aber noch nicht wesentlich zu Edelmetallen...
Am 18. Oktober 2021 hat die Datenschutzorganisation noyb Beschwerde gegen den Adresshändler Acxiom und die Kreditauskunftei CRIF Bürgel in Deutschland eingereicht. Der Datenhandel zwischen den Unternehmen mit personenbezogenen Daten von Millionen Deutschen verstoße gegen die DSGVO sowie nationales Datenschutzrecht. Das Europäische Zentrum für digitale Rechte (noyb; Bedeutung: „none of your business“) hat Datenschutzbeschwerden gegen eine Auskunftei und einen Adresshändler eingelegt. Die beiden deutschen Unternehmen sollen gezielt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ignorieren, teilte noyb mit. Der österreichische Verein um den bekannten Juristen und Datenschützer Max Schrems setzt damit seine Arbeit gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken fort. Max Schrems erlangte im Oktober 2015 europaweite Bekanntheit,…
Der Beitrag Rechtswidriger Datenhandel: noyb legt Datenschutzbeschwerde gegen Adresshändler und Auskunftei ein erschien zuerst auf WBS LAW.
Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst steht ein Überstundenzuschlag erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu. Dadurch werden sie aber nicht diskriminiert, entschied der 6. Senat des BAG und gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, ob Teilzeitbeschäftigten bei Überschreiten ihrer individuellen Arbeitszeit Überstundenzuschläge zustehen. Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat es einen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag verneint (Urt. v. 15.10.2021, Az. 6 AZR 253/19). Zudem verneinte es eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigen aufgrund fehlender Vergleichbarkeit der Regelungen für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte. Konkret ging es um eine Pflegekraft, die auf der Intensivstation eines…
Der Beitrag BAG zu Überstundenzuschlägen: Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten erschien zuerst auf WBS LAW.
Wir alle erinnern uns noch an die Erfolgsmeldung. Wir haben Sie noch einmal ausgegraben. Peer Reviewed. Veröffentlicht im New England Journal of Medicine: 93% Effektivität, also Schutz vor...