Wieder einmal sprachen sich die Richter im Diesel-Abgasskandal für die geschädigten Verbraucher aus. Das LG Saarbrücken stellte eine unzulässige Abschalteinrichtung im Dieselmotor des Typs OM 651 fest und verurteilte die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz an einen Mercedes-Fahrer. Auch bei Mercedes ist ein weiterer Motor manipuliert. So entschied es das Landgericht (LG) Saarbrücken am 9. April 2021 und sprach damit ein wichtiges Grundsatzurteil im Dieselverfahren gegen die Daimler AG. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 (Abgasnorm Euro 5) stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, die nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz…
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