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Wir machen heute mal ein neues Fass auf. Das Bundesministerium für Gesunheit ist immer eine gute Adresse, wenn man Blödsinn sucht, solchen zum Beispiel zum digitalen Impfzertifikat: “Der in der...Berlin (dpo) - Jetzt versucht es die Bundesregierung offenbar mit umgekehrter Psychologie: Um endlich auch die Gruppe radikaler Impfgegner und...
Das OLG Frankfurt a.M. entschied, dass kritische Anmerkungen eines Wissenschaftlers gegenüber einer Fernseh-Profilerin aus einer bekannten TV-„True-Crime“-Serie hinzunehmen seien. Er hatte der Frau unseriöse Arbeitsmethoden vorgeworfen. Mit seinem Beschluss stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) fest, dass wissenschaftlich basierte kritische Anmerkungen gegenüber einer Fernseh-Profilerin zulässig sind. Zumindest dann, wenn sie die Allgemeinheit darüber aufklären, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie nicht wissenschaftlichen Standards genügen (Beschluss vom 27.07.2021, Az.: 6 W64/21). Wissenschaftlich basierte Kritik muss hingenommen werden Hintergrund der Entscheidung waren Äußerungen des Direktors der zentralen Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder für kriminologische Forschungsfragen. Er nahm…
Der Beitrag „In höchstem Maße unseriös“: „True-Crime“-Profilerin muss Kritik hinnehmen erschien zuerst auf WBS LAW.
Silber- und Goldpreis sind am Freitagnachmittag nach Bekanntgabe der jüngsten US-Arbeitsmarkt-Daten von einer Verkaufswelle erfasst worden.
Der...