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Der Süßwarenkonzern Ferrero wollte seinem Konkurrenten Néstle den Gebrauch der beliebten Schokoriegel-Marke Butterfinger in Deutschland verbieten. Damit jedoch scheiterte der Süßwarenkonzern nun vor dem LG München I größtenteils. Das Landgericht (LG) München I hat die Löschung der Schokoriegelmarke Butterfinger abgelehnt. Die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel sei nicht per se rechtsmissbräuchlich. Ferrero habe daher keinen Anspruch auf Löschung der Marken „Butterfinger“ und „Baby Ruth“ in Deutschland. Allerdings darf Néstle die Butterfinger künftig jedoch nicht mehr in einer an das US-Original angelehnten Verpackung verkaufen (LG München I, Urteil vom 01.06.2021, Az. 33 O 12734/19). Streit um US-Riegel Butterfinger Die…
Der Beitrag Ferrero vs. Néstle: Kein Alleinrecht an Schokoriegel-Marke „Butterfinger“ erschien zuerst auf WBS LAW.
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